Pflegeversicherung

Wer den Alltag wegen Krankheit oder Behinderung nicht alleine bewältigen kann, ist auf Hilfe angewiesen und damit pflegebedürftig. Eine private Pflegeversicherung erbringt Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege zu gewährleisten.

Pflegeversicherung

Was ist eine private Pflege­versicherung?

Durch eine private Pflegeversicherung können Sie sowohl Ihre Selbstbestimmtheit als auch Ihr Vermögen bestmöglich bewahren und zugleich diejenigen finanziell entlasten, die Ihnen am nächsten stehen.

Eine Pflegeversicherung ist der Vermögensschutz für Ihr über all die Jahre hinweg angespartes Kapital!
Wenn Sie es nicht sichern, holt sich dieses Kapital “am Ende” das Sozialamt!

Die Notwendigkeit einer Pflegezusatzversicherung – Ein Thema auch für junge Menschen!
Reden wir über das Thema Pflege, denken wir zumeist an alte Menschen. Warum nur?

Warum und wie auch junge Menschen von Pflege betroffen sein können und warum der Abschluss einer Zusatzversicherung
Sinn ergeben kann, beschreibe ich in diesem Artikel.
Seit 1995 besteht die Pflegepflichtversicherung, in die jede Person einzahlt. Mit den Beiträgen werden verschiedene Pflegeleistungen bezahlt. Eine genaue Aufstellung befindet sich im Sozialgesetzbuch XI. Die Leistungen zwischen der privaten und sozialen Pflegepflichtversicherung sind dabei identisch. Die Höhe der Leistungen hängt von mehreren Faktoren ab (Pflegegrad, Pflegeheim, ambulante Pflege, Angehörige, etc.). Die Leistungen sind eher als Grundsicherung verstanden und decken nur einen Teil der anfallenden Kosten. Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen muss ein Eigenanteil von rund 1.830 €/ Monat selbst getragen werden! Können Sie das nicht, gibt es Sozialhilfe vom Staat. Haben Sie Kinder, können diese verpflichtet werden, für die anfallenden Kosten aufzukommen.Aufgrund der großen und immer größer werdenden Lücke empfiehlt es sich entsprechend vorzusorgen. Doch auch junge Menschen sollten sich mit dem Thema beschäftigen. Zu einem sollten Kinder mit ihren Eltern sprechen und erfragen, ob diese bereits eine Absicherung getroffen haben. Zum anderen können durch Krankheit oder Unfall auch junge Menschen zum Pflegefall werden. Wie so oft, ist der Beitrag in jungen Jahren kostengünstig. Wenn Sie auch im Pflegefall selbst bestimmen möchten, wo und wie Sie gepflegt werden möchten und Ihre Kinder vor finanziellen Verpflichtungen bewahren möchten, empfehle ich Ihnen den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Der Markt an Produkten und Anbietern ist groß. Es gibt auch geförderte Produkte (Pflegebahr). Selbstverständlich können Sie die Lücke auch aus Eigenmitteln decken (Vermögen). Eine gute Bedarfsanalyse gibt Aufschluss darüber, ob Sie eine zusätzliche Abdeckung benötigen und wie diese aussehen muss. Für eine kompetente Beratung zum Thema Einkommen im Pflegefall, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Eine private Pflegeversicherung ist eine zusätzliche Absicherung gegen die finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit.
Sie ergänzt die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung, deren Leistungen nicht auf eine Vollversorgung, sondern einen Basisschutz angelegt sind.

Die private Pflegeversicherung können Sie passend zu Ihren individuellen Bedürfnissen auswählen.
Damit entscheiden Sie selbst über den Umfang des Pflegeschutzes. Indem Sie eine professionelle Unterstützung
in Anspruch nehmen und alle Möglichkeiten der modernen Pflege nutzen, schaffen Sie Ihren Lieben
wertvolle Freiräume und bleiben nicht selbst auf den Pflegekosten sitzen.

Pflege ist teuer – Schützen Sie Ihr Vermögen und das Ihrer Angehörigen!

Der durchschnittliche Eigenanteil in einem Pflegeheim liegt im Jahr 2018 bundesweit bei 1.830,84 Euro. Das ergibt, zum Beispiel auf acht Jahre gerechnet, eine Eigenbeteiligung von über 175.000 Euro. Spitzenreiter mit einer durchschnittlichen monatlichen Eigenbeteiligung von 2.325,55 Euro ist Nordrhein-Westfalen. Hier die Beteiligung der gesetzlichen Pflegeversicherung bereits abgezogen!! Die 2.325 EUR/mtl. ist der persönliche Eigenanteil.

Wenn Ihre Ersparnisse aufgebraucht sind, holt sich das Sozialamt das Geld von Ihren unterhaltspflichtigen Verwandten ersten Grades zurück. Also Ihrem Ehepartner, Ihren Kindern oder Ihren Eltern.





Der durchschnittliche Eigenanteil in einem Pflegeheim lag im Jahr 2018 bundesweit bei 1.830,84 Euro. Das ergibt, z.B. auf 8 Jahre gerechnet, eine Eigenbeteiligung von über 175.000 EUR. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag.

Der Gesetzgeber empfiehlt zusätzliche private Vorsorge

Der Gesetzgeber hat mit der letzten Pflegereform Maßnahmen zur Stärkung der pflegerischen Versorgung mit dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Für viele Menschen bedeutet das zwar verbesserte Leistungen, aber eben auch steigende Beiträge. Da die gesetzliche Pflegeversicherung auch in Zukunft nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Kosten in der Regel höher ausfallen, empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine zusätzliche private Vorsorge.

Ob durch einen Unfall, durch Krankheit oder altersbedingt – es kann jedem Menschen passieren, dass er kurzfristig auf Unterstützung angewiesen ist (u.a. durch die Behandlungspflege), vielleicht sogar auf längerfristige Pflege (z. B. mit Hilfe einer “polnischen Pflegekraft”). Die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung trägt nur einen Teil der Kosten und ist daher nur als Basisschutz zu sehen.


Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
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Wer denkt, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen „brauch ich nicht!“, kann seinen Angehörigen viel Stress bereiten. Im Notfall wird ein fremder Betreuer bestimmt, der die Entscheidungen trifft. Und die Familie muss zwar bezahlen, kommt aber an die Geldmittel nicht ran. Als Vorsorgeberater möchte ich meiner Verantwortung gerecht werden und meine Kunden informieren, welche Auswirkungen fehlende Vollmachten auf meinen Fachbereich und auf Ihr Privat- und Geschäftsleben haben können. Auf meiner o.g. Seite finden Sie hierzu weiterführende wichtige Informationen. Warum Vollmachten Sinn machen. https://www.youtube.com/watch?v=05NE4BKoDUY

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