Mit der sog. Rürup-Rente schaffen Sie eine finanzielle Basis für Ihren Ruhestand. Sie erhalten eine lebenslange Rente und sparen während der Erwerbsphase bzw. Beitragszeit, gleichzeitig Steuern. Einen Teil der Beiträge können Sie sich vom Finanzamt zurück holen. Besonders lukrativ ist diese Form der privaten Altersvorsorge für Selbstständige, gut verdienende Arbeitnehmer oder Beamte.
Basisrente (Rürup-Rente)
Ihre Vorteile
– Flexible Beitragszahlung – Hartz IV-/Insolvenzsicher in der Ansparphase – Steuerlich absetzbar (teilweise Beiträge vom Finanzamt zurück holen) – Mit Berufsunfähigkeitsschutz kombinierbar
Mit den Rürup-Renten senken Sie jetzt, während der Erwerbsphase, Ihre Steuerlast und sorgen im Alter zu Gunsten Ihres Lebensstandards für einen verlässlichen Lebensunterhalt – Ihre Rente ist ein ganzes Leben lang garantiert.
Ihre Beiträge sind steuermindernd: Machen Sie als einzelveranlagte Person 2020 bis zu 90 % von 25.046 Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend. Für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sind 90 % des Höchstbetrags von 50.092 Euro möglich.
TIPP: Mit der Kombination von Basisrente und der wichtigen Berufsunfähigkeitsversicherung schöpfen Sie steuerliche Fördermöglichkeiten noch weiter aus! Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Beiträge für beide Vorsorgebausteine als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung gelten machen.
Highlight:
Für Berufseinsteiger und Studenten gibt es die Möglichkeit, bei reduzierten Startbeiträgen, neben der staatlich geförderten Altersvorsorge, auch von Anfang an vollen Berufsunfähigkeitsschutz zu bekommen. Das garantiert volle Kostenkontrolle und vollwertigen Schutz bis zu 4 Jahren zu günstigen Beiträgen, für unter 50 EUR/mtl. .
Ihr Auto ist vollkaskoversichert? Wieso nicht auch Ihre Arbeitskraft? Wer zahlt Ihr laufenden monatlichen Kosten wenn Sie es nicht mehr können?
TIPP: Mit der Kombination von Basisrente und der
wichtigen Berufsunfähigkeitsversicherung schöpfen Sie steuerliche
Fördermöglichkeiten noch weiter aus! Unter bestimmten Bedingungen können
Sie die Beiträge für beide Vorsorgebausteine als Sonderausgaben in
Ihrer Steuererklärung gelten machen.
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